Der Anteil des Eigenkapitals reicht aus, um die Finanzierung dieser Immobilie zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass der Anteil des Eigenkapitals unter dem zur Finanzierung dieser Immobilie erforderlichen Mindestbetrag liegt. Bitte wenden Sie sich an Ihre Bank, um eine Finanzierungslösung zu finden.
Der Anteil des Eigenkapitals erlaubt keine Finanzierung dieser Immobilie.
Finanzierung
Eigenkapital
+ CHF 2'574.- Gebühren
Preis
Preis des ObjektsCHF 65'000.-
Gesamtkaufpreis
CHF 65'000.-
Notar und Grundgebühr
%
CHF 1'950.-
Handänderungssteuer
%
CHF 0.-
Kosten für hypothekarische Schuldscheinerstellung
%
CHF 624.-
Gesamtbetrag Anschaffung
CHF 67'574.-
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Jährliches Einkommen (100%) CHF 9'061.-
Jährliche Kosten (24%)
249
Theoretische Kosten (24%)
249
Sehr gut, Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit (Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen) liegt innerhalb der empfohlenen Grenzen.
Achtung, Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit (Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen) liegt nahe an der empfohlenen Grenze. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bank, um sicherzustellen, dass eine Finanzierung möglich ist.
Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit (Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen) liegt unter der empfohlenen Grenze und erlaubt es Ihnen daher nicht, die mit der Finanzierung dieses Objekts verbundenen Ausgaben zu decken.
Einkommen
Jährliches Einkommen
Nebenkosten
Rate
Zinsen 1. Hypothek
2.00%
CHF 1'040.-
Zinsen 2. Hypothek
0.00%
CHF 0.-
HypothekarzinsenCHF 1'040.-
Amortisation 1. Hypothek
1.00%
CHF 520.-
Amortisation 2. Hypothek
0.00%
CHF 0.-
Total Hypotheken-AmortisationCHF 520.-
Betriebs- und Instandhaltungskosten1 %CHF 650.-
Nebenkosten (SWE)CHF 0.-
Einzahlung ErneuerungsfondsCHF 0.-
LeibrenteCHF 0.-
BaurechtszinsCHF 0.-
Gesamte NebenkostenCHF 650.-
Gesamtbetrag pro Jahr
CHF 2'210.-
Gesamtbetrag pro Monat
CHF 184.-
Bemerkungen:
- Grundsätzlich sollten die laufenden Kosten eines Eigenheims (Hypothek, Unterhalt etc.) in der Summe nicht grösser sein als 33% Ihres regelmässigen Einkommens.
- Der Kreditnehmer muss mindestens 10% des Belehnungswertes der Liegenschaft aus Eigenmitteln beibringen, die nicht aus Verpfändung oder Vorbezug von Guthaben der zweiten Säule stammen.
Seit 1. September 2014 (neue Richtlinien der SBVg):
- Die Hypothekarschuld ist innert maximal 15 Jahren (bisher 20 Jahren) auf 2/3 des Belehnungswertes der Liegenschaft zu amortisieren.
- Als Belehnungswert von Immobilien wird in Zukunft der tiefere Wert von Marktwert und Kaufpreis massgeblich sein.
- Zweiteinkommen sind grundsätzlich nur noch anrechenbar, wenn Solidarschuldnerschaft besteht.
Dieses finanzielle Modell dient als Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder als Vertragsbestandteil. Es wird Ihnen nur zu Ihrer Information und unter Vorbehalt der Bestätigung durch Ihre Bank zur Verfügung gestellt.
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